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Anti-Spam
Was ist SPAM?
Das Wort "SPAM", auch bekannt als "Junk" oder "Müll", steht ganz allgemein für die Verteilung und den unerwünschten Empfang von Werbebotschaften. Es entstand ursprünglich aus einer Verbindung der Worte "spiced porc and ham" zu "SPAM". Spamming ist der automatisierte Versand von elektronischen Nachrichten an eine Vielzahl von Empfängern ohne deren Einwilligung. Der Absender solcher Werbebotschaften wird als Spammer bezeichnet.
 
Unerwünschte Mitteilungen

Beispiele:
  • Unbekannte Firmen haben Ihnen SMS-, Telefax- oder Mail-Werbemitteilungen für Produkte oder Dienste geschickt.
  • Eine Unbekannte gesteht Ihnen per SMS ihre Liebe und bittet Sie, auf eine 090x- Nummer zurückzurufen.
  • Unbekannte Personen möchten Vermögenswerte mit Hilfe der Zugangsdaten zu Ihrem Bankkonto ausser Landes schaffen.
  • In einer scheinbar von Ihrer Bank unterzeichneten E-Mail werden Sie nach Ihrem Passwort oder Ihrer Kontonummer gefragt.
Arten von Spam
  • Unverlangte Massen-E-Mail
    An erster Stelle ist, wegen des grossen Umfangs und des daraus resultierenden Bekanntheitsgrades, die Unverlangte Massen-E-Mail (kurz UBE, von englisch „Unsolicited Bulk E-Mail“) zu nennen. Es handelt sich dabei um E-Mails, die an eine grosse Anzahl Empfänger verschickt werden.

  • Unverlangte kommerzielle E-Mail
    Die unverlangte kommerzielle E-Mail (kurz UCE, von englisch „Unsolicited Commercial E-Mail“) ist eine E-Mail mit kommerziellen Inhalten, die an Empfänger (auch einzelne oder wenige) verschickt werden.

  • Kollateraler Spam
    Als kollateraler Spam (engl.: collateral spam) werden E-Mails bezeichnet, die als Antwort auf eine eingehende E-Mail erzeugt und einem unbeteiligten Dritten zugestellt werden. Auslöser von kollateralem Spam sind besonders häufig Malware- oder Spam-Mails, da hier in der Regel gefälschte Absender benutzt werden.
Wie ist die gesetzliche Lage?
In der Schweiz ist Spam seit dem 1. April 2007 ausdrücklich verboten. Das gilt für alle Telekommunikationsmittel – also etwa für E-Mail, Fax, SMS und Telefon (Anrufmaschine). Artikel 3 Buchstabe o des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb verbietet Spam. "Unlauter handelt insbesondere, wer: o. Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder solche Sendungen veranlasst und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen; wer beim Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist, handelt nicht unlauter, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung Massenwerbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen sendet."
NewMailer Anti-Spam Erklärung
Die E-Mail Marketing Lösung NewsMailer unterstützt das Marketing mit Kundenerlaubnis über das Internet, bei dem Firmen persönlich angepasste Nachrichten an Kunden versenden. Wir setzen voraus, dass Firmen dieses System nur nach den Regeln des erwünschten Online-Direktmarketing einsetzen und die folgenden Richtlinien einhalten.

Der Versand regelmässiger E-Mails (z.B. eines E-Mail-Newsletters) erfolgt nur, nachdem vorab die Zustimmung des Empfängers eingeholt wurde. Sofort nach der Anmeldung wird der Bezug des Newsletters per E-Mail bestätigt (Confirmed Opt In). Wahlweise kann auch eine zweite Bestätigung eingeholt werden (Double Opt In).

Jede E-Mail enthält Namen und Kontaktdaten des Versenders. Diese Anbieterkennzeichung kann auch durch einen Hyperlink auf die Homepage realisiert werden. Diese enthält unter dem Stichwort "Impressum" oder "Kontakt" einen Verweis auf das Impressum. Es besteht die Möglichkeit zum Abbestellen des Newsletters via E-Mail oder WWW. Jede E-Mail eines Newsletters enthält einen Hinweis auf die Abbestellfunktion. Die Abbestellung ist bequem und zügig durchführbar. Die Abmeldung wird bestätigt.

Keine Adressweitergabe oder Drittnutzung ohne die Zustimmung des Empfängers.

 
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