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NewsMailer Handbuch
NewsMailer - Benutzerhandbuch
Handbuch zu Version 1.12.01 - 20080501

 
Tipps und Tricks
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Demo Vorlage
NewsMailer - Vorlage
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Sonstiges Informationen
Neues Fernmeldegesetz
Neues Fernmeldegesetz verbietet Massenwerbung per E-Mail - Das revidierte Fernmeldegesetz, das am 1. April in Kraft tritt, lässt automatische Massenwerbung über Fernmeldedienste nur zu, wenn der Empfänger ihr zugestimmt hat. Spammen gilt künftig als Straftat, die mit Geld und sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Spamming ist strafbar.

SPAM, SPAMMER -> Infoblatt
Haben Sie ungefragt Werbung per E-Mail, Fax, SMS oder Anrufmaschine erhalten? Wurden Sie per E-Mail nach vertraulichen Daten gefragt? Dann sind Sie Opfer von Spamming. Der Massenversand von Werbung ohne Zustimmung des Empfängers ist verboten. Hier einige Grundregeln und Vorsichtsmassnahmen zur Bekämpfung von Spamming.

BAKOM Webseite
Bundesamt für Kommunikation

 
DATENSCHUTZ IMPRESSUM ANTI-SPAM LIZENZBESTIMMUNGEN